Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie
Neurochirurgische Gutachten
Für diese Auftraggeber arbeiten wir:
- Bezirksgerichte (Familienrecht, Zivilrecht)
- Sozialversicherungen (IV, SUVA etc.)
Angebote:
- Zivilrechtliche Gutachten
- Strafrechtsgutachten und Straftätertherapie
Vorgehensweise und Fristen
Die Fristen für die Erstellung von Gutachten hängen vom Umfang der Fragestellung, der Dringlichkeit, der Verfügbarkeit der Exploranden und den Ressourcen der Gutachter ab. Der jeweilige Zeitrahmen wird deshalb mit den Auftraggebern individuell vereinbart. Vor Beginn der Begutachtung oder Therapie können gerne individuell mögliche Vorgehensweisen, (wie z. B. Interventionsgutachten oder der Verzicht auf einen ausführlichen schriftlichen Gutachtenbericht, mit stattdessen mündlicher Erörterung der Ergebnisse o. ä.) vereinbart werden.
Kosten
Die Vergütung erfolgt bei den gerichtlichen und behördlichen Aufträgen anhand des üblichen Stundensatzes. Bei den versicherungsrechtlichen Gutachten (IV-Gutachten) basieren die Kosten auf dem Tarifsystem TARMED.
Es ist im Einzelfall schwierig, den Zeitaufwand für ein Gutachten vorab exakt einzuschätzen, da es oft nicht vorhersehbar ist, wie komplex sich die Situation bei genauer Untersuchung darstellt.
Der Zeitaufwand beläuft sich zwischen 10 Stunden (Kurzgutachten bei sehr umschriebener Fragestellung) bis über 40 Stunden (z. B. bei komplexer familienrechtlicher Fragestellung zu mehreren Kindern).
Vor Beginn der Begutachtung können der voraussichtliche Zeitaufwand und die daraus resultierenden Kosten besprochen werden, mit dem Ziel, einen Kostenrahmen zu vereinbaren, der nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber überschritten wird.
Kontakt
Senden Sie Ihre schriftlichen Aufträge für ein Gutachten bitte an:
Sandra Müller
Assistentin Klinikleitung
Kantonsspital Winterthur
Brunngasse 30, Postfach
8401 Winterthur
Tel. 052 266 29 72
Fax 052 266 45 06