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Anmeldung in der Schweiz
Innert 14 Tagen nach Ankunft müssen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Kreisbüro Ihres Wohnkreises anmelden.
EU-/EFTA-Staatsangehörige
EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen für die Anmeldung folgende Dokumente:
- Pass oder Identitätskarte
- Arbeitsvertrag
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen für die Anmeldung folgende Dokumente:
- Pass oder Identitätskarte
- Arbeitsvertrag
- Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- Mietvertrag
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.