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Anmeldung Ihres Kindes beim Zivilstandsamt Winterthur
Damit Ihr Baby offiziell ins Geburtenregister eingetragen werden kann, bringen Sie bitte die folgenden Dokumente bei Ihrem Spitaleintritt mit. Wir übernehmen dann die Anmeldung Ihres Kindes beim Zivilstandsamt. Die Geburtsurkunde werden Sie direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Wenn Sie nach dem 1. Dezember 2004 schon ein Kind in der Schweiz zur Welt gebracht haben, sind die ausländischen Dokumente nicht notwendig.
Sie sind verheiratet und mindestens ein Ehepartner ist Schweizer/-in
- Familienbüchlein/Familienausweis oder Eheschein
- Schriftenempfangsschein (wenn nicht in Winterthur wohnhaft)
- Kopie von Pass und Ausländerausweis der/des ausländischen Staatsangehörigen
Sie sind Schweizer Bürgerin, ledig oder geschieden
- Schriftenempfangsschein (wenn nicht in Winterthur wohnhaft)
- Vaterschaftsanerkennung (wenn vorhanden)
Sie sind ausländische Staatsangehörige und verheiratet
- Kopie des Passes mit Ablaufdatum
- Kopie des Ausländerausweises
Sie haben in der Schweiz geheiratet
- Familienbüchlein/Familienausweis oder Eheschein
Sie haben im Ausland geheiratet
- Internationaler Eheschein (Original)
- Internationale Geburtsscheine der Eltern (Originale, nicht älter als 6 Monate)
Sie sind ausländische Staatsangehörige und ledig
- Kopie des Passes mit Ablaufdatum
- Kopie des Ausländerausweises
- Internationaler Geburtsschein (Original, nicht älter als 6 Monate)
- Ledigkeitsbescheinigung (Original, nicht älter als 6 Monate)
Sie sind ausländische Staatsangehörige und geschieden
- Kopie des Passes mit Ablaufdatum
- Kopie des Ausländerausweises
- Internationaler Geburtsschein (Original, nicht älter als 6 Monate)
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Internationaler Eheschein (Original)