Lungentumorzentrum
Diagnose von Lungenkrebs
Bei der Diagnose von Lungenkrebs müssen vier Fragen geklärt werden:
Um welchen Tumor handelt es sich?
Zur Bestimmung des Tumors braucht es eine Gewebeprobe (Biopsie). Bei Verdacht auf Lungenkrebs wird für die Entnahme der Zell- oder Gewebeprobe eine Lungenspiegelung (Bronchoskopie) durchgeführt.
Das Bronchoskop ist ein flexibles «Kabel» mit einer lenkbaren Spitze, einem Arbeitskanal und einer kleinen Videokamera an der Spitze. Die Aufnahmen der Kamera werden auf einen Bildschirm übertragen. Die Bronchoskopie erlaubt, den Kehlkopf, die Luftröhre und die grossen Bronchien von innen zu betrachten.
Über den Arbeitskanal können Instrumente für Zusatzuntersuchungen eingeführt werden. Diese Instrumente können bis weit in die Peripherie der Lunge vorgeschoben werden, um damit Gewebeproben (Biopsien) oder Zellproben (Zytologie) von verdächtigen Befunden zu gewinnen.
Am Kantonsspital Winterthur wird die modernste bronchoskopische Biopsie-Technik, die sog. Kryobiopsie, angeboten. Dabei ist die Spitze des eingeführten Instruments sehr stark abgekühlt, damit das Lungengewerbe an der Spitze festfriert und danach mit dem Instrument herausgezogen werden kann. Der Vorgang ist schmerzfrei.
Der Vorteil der Kryobiopsie ist die im Vergleich zur Zangenbiopsie bessere Beurteilbarkeit des Gewebes und, so erste Ergebnisse, die höhere Aussagekraft für die Einleitung einer zielgerichteten Therapie. Die Ärzte des KSW verfügen weltweit über die grösste Erfahrung in der Anwendung dieser Technik.
Die Körperzellen und Gewebeproben werden anschliessend in einem pathologischen Labor untersucht. Dabei wird festgestellt, welcher Zelltyp unkontrolliert wächst, in welchem Organ oder Gewebe der Primärtumor liegt und ob es sich um einen gutartigen oder bösartigen Tumor handelt.
Wie weit hat sich der Tumor bereits im Körper ausgebreitet?
Mit modernen bildgebenden Techniken wird geklärt, wie weit sich der Tumor ausgebreitet hat.
Positronen-Emissions-Tomographie und Computertomographie (PET-CT)
Die Computertomographie (CT) stellt die Lunge in dünnen Schichten dar. So lassen sich die Grösse und die genaue Lage eines Tumors bestimmen. Bei der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) macht radioaktiv markierter Zucker die Aktivität von Tumorzellen sichtbar. Die Strahlenbelastung bei dieser Untersuchung ist gering. Die Computertomographie und die PET werden fast immer zusammen durchgeführt (PET-CT), um ein detailliertes Bild zu erhalten.
Magnetresonanztomographie (MRT)
Die MRT erkennt die Strukturen von Gewebe und Organen und wird beispielsweise eingesetzt, um mögliche Metastasen (Ableger) im Gehirn zu erkennen.
Ultraschall (Sonographie)
Um Metastasen in den Bauchorganen zu finden, eignet sich die Ultraschalluntersuchung (Sonographie) am besten. Bei Lungenkrebs mit Kontakt zum Brustfell oder mit Ansammlung von Flüssigkeit zwischen Brustwand und Lunge können ausserdem Gewebe- oder Zellproben entnommen werden. Bei diesem Verfahren sind Patientinnen und Patienten keiner Strahlenbelastung ausgesetzt.
Welche Begleiterkrankungen müssen berücksichtigt werden?
Des weiteren müssen Begleiterkrankungen abgeklärt werden, welche die Therapieentscheidung beeinflussen. Dazu gehören z. B. Zuckerkrankheit (Diabetes), Arterienverkalkung, hoher Blutdruck, Übergewicht, Untergewicht und andere mehr.
Um den Gesundheitszustand besser einschätzen zu können, wird die Patientin oder der Patient ausführlich zu Beschwerden, dem allgemeinen Gesundheitszustand und allfälligen Vorerkrankungen befragt. Darauf folgt eine körperliche Untersuchung und eine Blutanalyse.
Welche Untersuchungen sind für die Therapiewahl notwendig?
Um zu beurteilen, ob eine Patientin oder ein Patient grundsätzlich gesund genug ist, damit eine Operation durchgeführt werden kann, werden verschiedene Abklärungen zum Zustand der Lunge und des Herz-Kreislauf-Systems vorgenommen.
Als erster Schritt wird meistens eine Lungenfunktionsprüfung durchgeführt. Dadurch kann die Pneumologin oder der Pneumologe den Schweregrad einer allfälligen zusätzlichen Lungenkrankheit (z. B. Raucherlunge, COPD) abschätzen. Falls das Ergebnis dieser Untersuchung gut ausfällt und im Zusammenhang mit dem Herzen keine Bedenken bestehen, sind für eine Lungenoperation oder eine Bestrahlung keine weiteren pneumologischen Abklärungen mehr notwendig.
Falls sich herausstellt, dass die Lungenfunktion nicht normal ist oder wenn bei einer Operation die Entfernung eines ganzen Lungenflügels notwendig wäre, erfolgt eine weitere Abklärung. Diese beinhaltet in der Regel einen Treppentest oder einen Belastungstest auf dem Velo (Spiroergometrie).