Psychoonkologie
Praxisbeispiel: Paargespräch
Beim ersten Gespräch berichten beide Ehepartner zuerst einzeln, wie sie die aktuelle Situation erleben, der andere Partner hört jeweils nur zu. Die Therapeutin versucht zu verstehen, fragt gezielt nach, u.a. auch nach konkreten Gefühlen, und erlaubt den Ehepartnern damit, einen Einblick in die Sichtweise und das Erleben des anderen zu erhalten.
So leidet Frau B. darunter, dass ihr Mann sich zurückziehe und nicht darüber sprechen wolle, wie es ihm geht. Sie fühle sich ausgeschlossen, und das mache sie traurig. Herr B. bestätigt, dass dies wirklich so sei. Aber wenn er sage, dass es ihm nicht gut gehe, so reagiere seine Frau immer überbesorgt und frage alle paar Minuten nach, was sie für ihn tun könne, und das vertrage er ganz schlecht, es rege ihn auf.
Im zweiten Teil des Gesprächs fragt die Therapeutin die beiden Ehepartner nach ihren Wünschen. Frau B. möchte Anteil nehmen können am Befinden ihres Mannes, das sei ihr ein grosses Anliegen. Herr B. kann das nachvollziehen, möchte aber nicht bemuttert werden.
Im abschliessenden Teil des Gesprächs wird nach einem Kompromiss gesucht, der beiden Wünschen gerecht wird. Herr B. ist bereit, in Zukunft mit seiner Frau darüber zu sprechen, wie es ihm geht, er möchte jedoch selber entscheiden, welche Hilfe er annehmen will, und will dies in Zukunft seiner Frau konkret mitteilen, so dass sie weiss, wie und in welcher Weise sie ihn am besten unterstützen kann.
Paare, die schon lange zusammenleben und sich gut verstehen, entwickeln im Lauf der Jahre oft Kommunikationsstrategien, die im normalen Alltag gut funktionieren. Kommt es jedoch zu einer Krise, ausgelöst z. B. durch eine Krebserkrankung des einen Partners, versagen die bisher bewährten Strategien manchmal, und man gerät damit an Grenzen.
Im psychoonkologischen Gespräch können die Verhaltensmuster gemeinsam analysiert und studiert werden. Durch dieses Verständnis wird die Basis für eine Veränderung geschaffen, und ein erster Schritt ist getan, besser mit der neuen Situation zurechtzukommen.
In diesem konkreten Fall hat ein Gespräch genügt, um einen Prozess anzustossen, den das Ehepaar nun selbständig weiterführt.
(9. Mai. 2019)