Radio-Onkologie
Strahlentherapie bei gutartigen Erkrankungen
Klinische Studien belegen, dass eine niedrig dosierte Bestrahlung über wenige Sitzungen entzündliche Prozesse im Gewebe hemmt. Eingesetzt wird die sogenannte Entzündungs- oder Röntgenreizbestrahlung heute vornehmlich bei Erkrankung des Muskel- und Skelettsystems. Mit dieser schmerzfreien Behandlung wird oftmals ein dauerhafter schmerzstillender Effekt erzielt, der die Mobilität und die damit verbundene Lebensqualität erheblich verbessern kann.
Wir freuen uns, mit Ihnen zusammen die beste Lösung zu finden. Es ist allen Mitarbeitenden an unserer Klinik ein grosses Anliegen, Patientinnen und Patienten über die Möglichkeiten und Grenzen der Behandlung aufzuklären und im persönlichem Kontakt durch die Therapie zu geleiten.
Indikationen
Gemäss der 2018 aktualisierten Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Radio-Onkologie (DEGRO) ist der Einsatz der Strahlentherapie (Radiotherapie) bei gutartigen Erkrankungen vielfältig. Die Indikationsfelder umfassen:
- Aggressive Fibromatose (Desmoid)
- Keloide und hypertrophe Narben
- Refraktäre schmerzhafte degenerative Gelenkerkrankungen (z. B. Hand- und Fingergelenke, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenke)
- Schmerzhafte lnsertionstendinopathie (z. B. Achillessehne)
- Weichteilschmerzen wie Subacromialsyndrom, Periarthritis humeroscapulairs, Tennisarm (Tennisellenbogen), Golferarm
- Plantare Fasciitis (Fersensporn)
- Bursitis trochanterica
- Heterotope Ossifikationen und deren Prävention (z. B. bei Hüftgelenkersatz)
- Wartezeit bis zur geplanten Operation bei schmerzhaften Prozessen
- Morbus Dupuytren (Handfläche)
- Morbus Ledderhose (Fusssohle)
- lnduratio penis plastica
Die richtige Auswahl von Patientinnen und Patienten
Die optimale Auswahl der Patientinnen und Patienten ist wichtig. Aufgrund möglicher Späteffekte (sehr niedriges Risiko einer Tumorinduktion nach Jahrzehnten) ist die Strahlentherapie bei gutartigen Erkrankungen häufig nicht die erste Therapiewahl. Bei richtiger Indikation orientiert sich die Entscheidung für oder gegen eine Strahlentherapie am Alter.
Bei Patientinnen und Patienten ab dem 50. Lebensjahr ist der frühzeitige Einsatz der Strahlentherapie sinnvoll. Bei fortschreitenden Erkrankungen besteht die Möglichkeit zur Spontanremission. Interventionen wie Ruhigstellung, Kühlung, Injektionen und Stosswellentherapie sollten ebenfalls versucht worden sein.
Im Vergleich jedoch zu den gastrointestinalen und kardiovaskulären Nebenwirkungen, die durch den längeren Einsatz von NSAR hervorgerufen werden können, ist die Strahlenbehandlung eine sichere und kostengünstige Alternative. Ein allenfalls chirurgisches Verfahren kann verhindert oder verzögert werden.
Patientinnen und Patienten unter 30 Jahre sollten nicht und zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr nur nach Ausschöpfen der Alternativen bestrahlt werden.
Richtiger Zeitpunkt für eine Strahlentherapie
Der richtige Zeitpunkt einer Zuweisung zur Strahlentherapie richtet sich nach der Dauer der Beschwerden. Tritt 4 bis 6 Monate nach Symptombeginn keine Besserung der Beschwerden ein, kann eine Strahlentherapie in Erwägung gezogen werden. In Studien hat sich gezeigt, dass die optimale Wirksamkeit einer Strahlentherapie innerhalb eines Jahres nach Symptombeginn liegt. Bei Schmerzen, die länger als ein Jahr bestehen, ist mit einem weniger guten Ansprechen auf die Bestrahlung zu rechnen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg
Das Management von Patientinnen und Patienten mit gutartigen Erkrankungen, welche für eine Strahlentherapie infrage kommen, ist oft komplex, da nicht selten ein länger anhaltender Leidensdruck besteht. Deshalb arbeiten wir sehr eng mit verschiedenen Spezialistinnen und Spezialisten anderer betreuenden Disziplinen zusammen (z. B. Allgemeinmedizin, Rheumatologie, Orthopädie, Sportmedizin). Mit dieser Voraussetzung ist der Erfolg zum Greifen nah.