Rheumatologie
Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP)
Bei Gewebeschäden durch Überlastung oder Abnutzung leitet der Körper Reparaturvorgänge ein. Zu den ersten Einsatzkräften gehören bei Gewebeverletzungen die Blutplättchen, welche in den Blutgefässen zirkulieren. Die Blutplättchen erkennen freiliegendes Bindegewebe, aktivieren sich durch Kontakt mit Bindegewebsfasern und schütten Wachstumsfaktoren und entzündungsmodulierende Substanzen aus.
Diesen Regenerationsprozess können wir mit einer Eigenbluttherapie mit einem Blutplättchenkonzentrat (Platelet Rich Plasma, oder PRP) unterstützen an Orten, wo die Blutplättchen naturgemäss schlecht Zugang erhalten (z. B. beim Arthrosegelenk) oder beim schlecht durchbluteten Bindegewebe der Sehnenansätze (z. B. Tennisellbogen).
Für die Arthrose konnte dabei im Vergleich zu Kochsalzlösung ein sehr guter und nachhaltiger Effekt auf die Schmerzen gezeigt werden. Am besten wirkt eine Therapie mit PRP in der frühen Phase der Arthrose. Ist das Gelenk schon stark geschädigt und instabil, stammen die Schmerzen zu einem grossen Teil aus den überlasteten Bändern und weniger aus dem Gelenkraum und sind damit PRP weniger gut zugänglich. Die Wirkung beginnt erst spät, d. h. nach 3 bis 5 Wochen, kann aber über 6 bis 12 Monate anhalten.
Der Vorteil von PRP gegenüber Cortison liegt in der nachhaltigeren Wirkung und im regenerativen Effekt, während Cortison das Gewebe schwächt und für spätere Belastungsphasen empfindlicher macht. Cortison wirkt gegen die Schmerzen zudem nur sehr kurzzeitig gut, d. h. über 2 bis 4 Wochen. Es hat aber den Vorteil, dass die Wirkung sehr rasch eintritt.
Gegenüber Hyaluronsäure, einem Bestandteil unseres Bindegewebes und Knorpels, die nach Injektion ins Gelenk wie eine Hautcrème den Gelenksknorpel pflegt, hat PRP in diversen Studien eine bessere Wirkung gezeigt.
PRP wird aus dem eigenen Blut in einem kurzen Zentrifugationsvorgang gewonnen und umgehend unter Ultraschallkontrolle an den Zielort injiziert. Die gesamte Behandlung dauert 1Stunde und kann nach 6 bis 12 Monaten wiederholt werden.
Es handelt sich nicht um eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Gewisse Kassen beteiligen sich aber aus Zusatzversicherungen an den Therapiekosten.