Sozialpädiatrisches Zentrum SPZ
Klinikschule
Der Schulunterricht findet in heterogenen Gruppen von 6 bis 8 Schülerinnen und Schülern und im Einzelunterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten nach individuellen Lernzielen und Unterrichtsinhalten, die mit der Herkunftsschule koordiniert werden, sodass der Anschluss nach Austritt gewährleistet ist.
Die schulische Förderung im Umfang von maximal 28 Wochenlektionen orientiert sich am Lehrplan des Kantons Zürich und umfasst je nach Indikation:
- Sprachfächer, Mathematik, Gestalten, Bewegung und Sport
- Projektunterricht
- berufliche Orientierung (Sekundarstufe)
- überfachliche Kompetenzen
Ziel ist immer die Reintegration in die Herkunftsschule oder eine neue schulische Anschlusslösung (Zielschule) zu etablieren.
Die Schule findet von Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und an vier Nachmittagen von 13.30 bis 15.00 Uhr statt.
Die Schülerinnen und Schüler werden von einer Bezugslehrperson begleitet, welche die Prozesse der Förderplanung bis zum Austritt übernimmt.
Die Lehrpersonen stehen in engem interdisziplinären Austausch und nehmen regelmässig an Rapporten und Standortgesprächen teil, um den Austausch mit den Erziehungsberechtigten und involvierten Fachstellen zu gewährleisten.
Während der Austrittsphase besuchen die Schülerinnen und Schüler ihre Herkunfts- oder Zielklasse während maximal 4 Halbtagen pro Woche, damit ein erfolgreicher Wiedereinstieg gelingen kann.
Es werden keine Noten erteilt. Die Bezugslehrperson erstellt einen Austrittsbericht über den Aufenthalt, die Förderung und die erarbeiteten Unterrichtsinhalte.
Finanzierung
Stufe Volksschule Kanton Zürich: Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich verrechnet der Schulgemeinde einen Gemeindeanteil entsprechend den erbrachten Leistungen der Klinikschule. Die Leistungsabgeltung erfolgt direkt zwischen Bildungsdirektion und Gemeinden.
Stufe Mittel- oder Berufsschule Kanton Zürich: Das Mittel- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich zahlt eine Vollkostentaxe pro Schultag an die Bildungsdirektion. Die Leistungsabgeltung erfolgt direkt zwischen Bildungsdirektion und Mittel- und Berufsbildungsamt.
Beschulung von ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern: Die Finanzierung der Vollkostentaxen pro Schultag muss durch eine ausserkantonale Behörde (Wohnsitz oder Lehrort) erfolgen. Ohne Kostengutsprache erfolgt keine Beschulung durch die Klinikschule.