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Sozialpädiatrisches Zentrum SPZ
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Logopädie / Pädaudiologie
Im Bereich Logopädie / Pädaudiologie, der zur Fachstelle Sonderpädagogik gehört, werden logopädische Abklärungen im Vor- und Nachschulbereich, (wenige) logopädische Therapien sowie Hörabklärungen bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt.
Angebote im Vorschul- und Nachschulbereich
- Logopädische Abklärungen bei Vorschulkindern mit auffälliger Entwicklung der Sprache und Kommunikation, Ess-, Schluck- oder Trinkstörungen
- Verlaufskontrollen und Beratung der Eltern und involvierter Fachpersonen
- Logopädische Abklärungen im Nachschulbereich bei Jugendlichen mit Auffälligkeiten von Sprache und Kommunikation sowie Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb (in Zusammenarbeit mit der Entwicklungspädiatrie)
- Telefonische Kurzberatungen für Eltern, Zuweisende und Fachpersonen
Finanzierung für die Angebote im Vorschul- und Nachschulbereich
- Kostenträger: Bildungsdirektion des Kantons Zürich / Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB)
Angebote für Kindergarten- und Schulkinder
Für logopädische Abklärungen von Kindern im Schulalter sind die schulischen Fachpersonen der jeweiligen Schulgemeinde zuständig (Logopädin / Logopäde, Schulpsychologischer Dienst). Deshalb werden am SPZ keine logopädischen Abklärungen für diese Altersgruppe angeboten.
Schulkinder oder Jugendliche, welche im Nachschulbereich (Sekundarstufe 2) einen Nachteilsaugleich benötigen, können wir ab dem 01.08. des Eintrittsjahres aufbieten und abklären.
Pädaudiologie
- Hörabklärungen bei Babys und kleinen Kindern (1–7 Jahre) auf ärztliche Zuweisung
Finanzierung für die Pädaudiologie
- Kostenträger: Krankenkasse