Sozialpädiatrisches Zentrum SPZ
Sonderpädagogik
Ein interdisziplinäres Team von Fachpersonen aus Logopädie, Heilpädagogik und Entwicklungspädiatrie setzt sich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen ein. Ziel des Abklärungsverfahrens ist es, nachvollziehbar zu ermitteln, ob und welche individuelle sonderpädagogische Unterstützung das Kind oder die / der Jugendliche benötigt. Diese Abklärung erfolgt im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Medizin und Sonderpädagogik.
Angebote im Vorschul- und Nachschulbereich
An der Fachstelle bestimmen wir den sonderpädagogischen Bedarf für Ihr Kind bis zum 20. Lebensjahr. Die logopädischen Abklärungen führen unsere Spezialistinnen und Spezialisten der Logopädie aus. Für Abklärungen in Heilpädagogischer Früherziehung (HFE), Audiopädagogik und Low Vision HFE können wir Ihr Kind auch an externe Therapeutinnen und Therapeuten zuweisen. Vereinzelt klären wir Kinder an der Fachstelle auch heilpädagogisch ab.
Bei Bedarf werden weitere Abklärungen in anderen Fachbereichen am SPZ organisiert. Der Einbezug anderer Fachpersonen erfolgt nur nach Absprache mit den Eltern / Erziehungsberechtigten und den Zuweisenden.
Anhand der Bedarfsbestimmung oder durchgeführten Abklärungen stellen wir eine Empfehlung aus über Art und Dringlichkeit einer Massnahme sowie Umfang, Ort und Dauer.
Finanzierung und Zuständigkeit
Der Kanton Zürich übernimmt die Finanzierung von Erstberatung, Abklärung, Therapie-/Fördermassnahmen sowie die Reisekosten. Für die Eltern fallen keine Kosten an.
Die kantonale Fachstelle Sonderpädagogik befindet sich an zwei Standorten:
Die Fachstelle am Sozialpädiatrischen Zentrum, Kantonsspital Winterthur, ist zuständig für die Bezirke Winterthur, Andelfingen, Bülach, Pfäffikon und Hinwil.
Die Fachstelle Sonderpädagogik am Kinderspital Zürich ist zuständig für die Bezirke Stadt Zürich, Uster, Meilen, Horgen, Affoltern, Dietikon und Dielsdorf.
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