Der Schamlippenkrebs wird auch Vulvakrebs oder Vulvakarzinom genannt. Es handelt sich um eine seltene, bösartige Krebserkrankung der äusseren weiblichen Geschlechtsorgane. Vulvatumore entstehen meist aus unterschiedlichen Zellen der Genitalregion. Betroffen sind häufig die grossen Schamlippen, seltener die kleinen Schamlippen und die Klitoris.
Es ist noch nicht vollständig erforscht, welche Ursachen einem Vulvakrebs zu Grunde liegen. Man weiss aber, dass bestimmte Faktoren die Ausbildung begünstigen. Dazu zählt eine Infektion mit humanen Papillom-Viren (HPV). Es gibt verschiedene Typen von HPV – als risikobehaftet wurden insbesondere die Typen 16 und 18 erkannt. Zur Verhinderung von HPV-16/18-Infektionen gibt es einen Impfstoff.
Auch einige chronische Erkrankungen von Vulva und Scheide, Rauchen oder eine eingeschränkte Immunfunktion durch HIV oder Medikamente können das Risiko erhöhen. Eine regelmässige Kontrolle ist wichtig.
Eine Infektion mit humanen Papillom-Viren (HPV) kann Vulvakrebs begünstigen. Als risikobehaftet gelten insbesondere die HPV-Typen 16 und 18. Einer Infektionen kann mit einer Impfung vorgebeugt werden.
Häufigkeit
Beim Vulvakarzinom handelt es sich um eine seltene Erkrankung. Schweizweit erhalten jährlich schätzungsweise 200 Frauen die Diagnose. Genaue Zahlen gibt es jedoch nicht. Schamlippenkrebs tritt meist nach der Menopause auf. Ein Grossteil der betroffenen Frauen ist deshalb im fortgeschrittenen Alter.
Symptome und Beschwerden
In der Regel verursachen Vulvakarzinome Juckreiz. Weitere Anzeichen können eine gestörte Blasenentleerung, Brennen, Schmerzen oder ein blutiger Ausfluss sein. Es können auch kleine Geschwülste oder Flecken entstehen, die wie Warzen oder Narben aussehen. Im Frühstadium verursachen Vulvakarzinome jedoch wenig bis keine Beschwerden. Um einen allfälligen Tumor möglichst früh zu entdecken, ist die regelmässige gynäkologische Krebsvorsorge empfehlenswert.
Diagnose
Häufig wird ein Vulvakarzinom eher per Zufall anlässlich einer frauenärztlichen Vorsorgeuntersuchung diagnostiziert. Bei einem Verdacht werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt:
gynäkologische Tastuntersuchung
Untersuchung mit der Lupe (Vulvoskopie)
Entnahme von Gewebe (Biopsie)
Nach der gesicherten Diagnose können weitere Untersuchungen wie Ultraschall oder Spiegelungen sinnvoll sein. Damit wird festgestellt, wo sich der Tumor befindet und ob er sich schon ausgebreitet hat.
Behandlung
Bei einem Vulvakarzinom verspricht eine Operation die besten Chancen auf Genesung. Zusätzlich zur Operation wird häufig eine Strahlentherapie eingesetzt.
Operation
Die Operation ist bei einem Vulvakarzinom der häufigste Eingriff. Das Ziel ist eine möglichst vollständige Entfernung des Tumors bei möglichst weitgehender Erhaltung der Vulva. Das Ausmass des Eingriffs hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt darauf an, ob es sich um einen oder mehrere, um kleinere oder grössere Tumoren handelt und ob sie an verschiedenen Orten auftreten. Ferner spielt es eine Rolle, ob Lymphwege auch betroffen sind. Deshalb fallen die operativen Eingriffe je nach Patientin unterschiedlich aus.
Strahlentherapie
Bei einem Vulvakarzinom bildet die Radiotherapie meist eine Ergänzung zum operativen Eingriff. Die kombinierte Therapie soll in erster Linie einen Rückfall vermeiden. Die Gefahr eines Rückfalls besteht dann, wenn der Tumor nicht vollständig entfernt werden konnte oder wenn bei der Entfernung der Sicherheitsabstand zum gesunden Gewebe zu klein war. Studien zeigen, dass bei der kombinierten Therapie das Rückfallrisiko zurückgeht und sich die Prognose verbessert.
Bei Vulvakrebs wird der operativen Eingriff meist mit einer Radiotherapie ergänzt. Durch die kombinierte Therapie soll in erster Linie ein Rückfall vermieden werden.
Nachsorge
Bei der Nachsorge geht es darum, die langfristige Wirksamkeit der Behandlung zu kontrollieren. Nach Abschluss der Therapie sind deshalb regelmässige gynäkologische Kontrolluntersuchungen wichtig. In den ersten drei Jahren sollten betroffene Frauen vierteljährlich einen Kontrolltermin wahrnehmen, in den folgenden zwei Jahren halbjährlich und anschliessend jährlich.
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