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Vorsorge am KSW
AHV/IV
Die Arbeitnehmerbeiträge an die AHV/IV werden jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherung Zürich überwiesen. Der Prämiensatz beträgt 10,25 % (Jahr 2017) und wird je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.
Berufliche Vorsorge
Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen von mehr als CHF 21‘150 (Jahr 2017) sind gegen die Risiken der zweiten Säule versichert. Die berufliche Vorsorge wird mit Beiträgen der Versicherten, also der Arbeitnehmer, und des Arbeitgebers finanziert. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und an die jeweilige Pensionskasse überwiesen.