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Vorsorge in der Schweiz
Das Schweizer Altersvorsorgesystem basiert auf dem Dreisäulenprinzip.
Erste Säule: Staatliche Vorsorge
Die staatliche Vorsorge, genannt Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung (AHV/IV), ist in der ersten Säule zusammengefasst und dient der Existenzsicherung. D.h. diese beiden Versicherungen decken gemäss Gesetzesauftrag den Existenzbedarf der Versicherten im Alter oder bei Invalidität ab.
Im Todesfall richten die Versicherungen Leistungen an die Hinterbliebenen aus. Bei der AHV und IV sind sämtliche Personen mit Wohnsitz und/oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz obligatorisch versichert.
Zweite Säule: berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge ist in der zweiten Säule geregelt und dient, zusammen mit den Leistungen der AHV bzw. IV, der Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung. Versichert sind sämtliche in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von über CHF 21‘150 (Jahr: 2017).
Dritte Säule: private Vorsorge
Der dritte Pfeiler des Vorsorgesystems ist die private Vorsorge und dient der individuellen Ergänzung der ersten und zweiten Säule. In der Schweiz lebende Personen können pro Jahr einen bestimmten Betrag in die dritte Säule einzahlen. Die dritte Säule wird bei einer Bank oder Versicherung geführt.