Abschaffung der Strahlenschutzmittel für Patientinnen und Patienten
Basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik, in der medizinischen Bildgebung, d.h. in der konventionellen Radiographie, Mammographie, Fluoroskopie und CT, auf Patientenschutzmittel ausnahmslos zu verzichten.
Die Strahlenschutzfachstelle und die Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin haben sich deswegen entschieden, Patientinnen und Patienten ab sofort keine Strahlenschutzmittel mehr abzugeben. Zur Optimierung der Strahlenexposition setzen wir wie bisher auf modernste Technik, die korrekte Indikationsstellung und hohe Fachkompetenz.
Diese neue Richtlinie gilt nicht für das Tragen von Schutzmitteln für Mitarbeitende und Dritte im Raum, hier besteht weiterhin eine Schutzpflicht.